Wenn das Feld "
Vertreter (TIN)" einen Wert enthält und es sich bei diesem um den technischen Nachrichtensender handelt, muss die Kombination aus den Feldern "
Vertreter (TIN)" und "
LRN" eindeutig sein.
Wenn das Feld "
Vertreter (TIN)" keinen Wert enthält, das Datenfeld "
Anmelder (TIN)" einen Wert enthält und es sich bei diesem um den technischen Nachrichtensender handelt, muss die Kombination aus den Feldern "
Anmelder (TIN)" und "
LRN" eindeutig sein.
Sofern es sich beim technischen Nachrichtensender weder um den Vertreter noch um den Anmelder handelt muss die Kombination der Felder "
Nachrichtensender (TIN)" und "
LRN" eindeutig sein.